ein gesundes neues Jahr wünsche ich euch.
Zum Thema 3G am Arbeitsplatz hätte ich ein paar Fragen. Das aktuelle Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass der 3G-Status der Mitarbeiter im Unternehmen hinsichtlich zu dokumentieren und prüfen
ist.
Folgendes Vorgehen empfehle ich:
- Eine Dokumentation ist gesetzlich vorgeschrieben - Bitte beachten, dass diese Dokumentation besonders schützenswerte Daten beinhaltet und entsprechend gesichert werden müssen. Auch wenn es nur
der Impfstatus der Mitarbeiter ist, sollte die Dokumentation wie zB. das Gehalt der Mitarbeiter durch technische und organisatorische Maßnahmen geschützt sein. Ebenfalls muss der Personenkreis
entsprechend auf das notwendigste eingrenzt werden. (Beispielsweise Personalabteilung, Geschäftsführung)
- Was muss erfasst werden - Prinzipell muss natürlich die Erfassung nach dem Grundsatz der Datenminimierung erfolgt. Welche Bestandteile die Dokumentation beinhalten muss, ist leider nicht
gesetzlich vorgegeben.
-- Für Geimpfte gibt es aktuell noch keine gesetzliche Ablauffrist. Allerdings haben Impfzertifkate eine Ablauffrist von 12 Monaten. Somit ist es hier noch nicht notwendig ein Ablaufdatum
niederzuschreiben, da die gesetzliche Frist sicherlich kommen wird und eine regelmäßige Prüfung aktuell erfolgen muss.
-- Für Genesene gilt die Ablauffrist gemäß dem Dokument des Gesundheitsamt. Somit muss der Betroffene nach dieser Frist bei Betreten der Betriebsstätte einen gültigen Test vorlegen
-- Rest, müssen einen gültigen Test bei Betreten der Betriebsstätte vorlegen. Auch ist es toleriert, dass entsprechende Antigentest unter Aufsicht vor der Betriebsstätte durchgeführt werden
- Wann muss erneut überprüft werden?
-- Eine tägliche Prüfung des 3G-Status ist nur bei testpflichtigen Mitarbeitern notwendig
-- Ich würde einen Zylus von 6 Monaten vorsehen und aktuell nachsehen, welche den 3G-Status vorher nicht mehr erfüllen und diese zum Ablaufdatum überprüfen.
Wie wird das aktuell im Unternehmen durchgeführt?