Das Landesgericht München hat beschlossen, dass die Nutzung von Google Schriftarten (auch Google Fonts) ohne lokale Speicherung nicht datenschutzkonform ist. Die Begründung dafür ist, dass, durch den Bezug der Schriftarten direkt von Google, Daten des Nutzers nach Amerika weitergeleitet werden. Das betrifft unter anderem die IP-Adresse, die Webseitendaten, etc. Aufgrund dieses Urteils erhalten nun immer mehr Unternehmen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen. Bisher hat nur das...