Datenschutz - Aufsichtsbehörde

Datenschutz - Aufsichtsbehörde · 01. August 2022
Hier gilt es zu prüfen, ob mit ihrem aktuellen Anbieter ein gültiger Auftragsdatenverarbeitungsvertrag besteht. Meist können diese Verträge im Online-Portal des Webhosters zwischen den Parteien abgeschlossen werden. Allerdings lohnt es sich etwas genauer auf den Vertrag zu schauen.
Stichprobenartig werden auch bayerische Unternehmen ausgewählt und auf ihre aktuellen technischen und organisatorischen Maßnahmen hin überprüft. Besonders kleine und mittelständige Unternehmen sind hier gefragt, da dort oft die notwendigen Maßnahmen schleifen gelassen werden.